Unsere Praxis ist zugelassen für alle Krankenkassen.

 

Bei der Diagnose von Diabetes mellitus mit einer Folgeerkrankung der Gefäß und/oder des Nervenssystems (seit dem 01.07.2020 auch bei Querschnitt oder Erkrankungen der Nerven zB Spina bifida oder Systemischer Autoimmunerkranungen) 

    besteht der Anspruch auf eine podologische Heilmittel-Verordnung.

 

Bei der Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung in Verbindung mit der Verordnung entstehen keine weiteren Kosten.

 

Ohne Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung entstehen pro Behandlungen eine Gebühr von 10%. 


Das heißt: 

der Patient hat einen Eigenanteil von 10€ Verordnungsgebühr und 3,78€ pro Behandlung, entspricht bei einer 3er Verordnung 21,34€  

 

Die Krankenkassen übernehmen 90% der Behandlungskosten.

 

Natürlich behandeln wir nicht nur Diabetiker, sondern alle Patieten, die Probleme mit Ihren Füssen haben.


  • Behandlungen von Diabetikern und Marcumar-Patienten
  • med. Fußbehandlungen
    • Warzen
    • Hühneraugen
    • vermehrte Hornhaut (Hyperkeratose)
    • eingewachsene Zehennägel
    • Orthonyxiebehandlung (Spangentechnik für eingewachsene Nägel) - Wird von der Krankenkassen mit Kostenvoranschlag übernommen
  • Nagelprothetik
  • Hausbesuche - Für Patienten die nicht mehr mobil sind
  • Versorgungen von Heimen und Krankenhäuser
  • Zusammenarbeit mit Orthopädieschuhtechniker, Pflegediensten, Krankengymnasten und Diab. Fußambulanzen