Unsere Praxis ist zugelassen für alle Krankenkassen.
Bei der Diagnose von Diabetes mellitus mit einer Folgeerkrankung der Gefäß und/oder des Nervenssystems (seit dem 01.07.2020 auch bei Querschnitt oder Erkrankungen der Nerven zB Spina bifida oder Systemischer Autoimmunerkranungen)
besteht der Anspruch auf eine podologische Heilmittel-Verordnung.
Bei der Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung in Verbindung mit der Verordnung entstehen keine weiteren Kosten.
Ohne Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung entstehen pro Behandlungen eine Gebühr von 10%.
Das heißt:
der Patient hat einen Eigenanteil von 10€ Verordnungsgebühr und 3,78€ pro Behandlung, entspricht bei einer 3er Verordnung 21,34€
Die Krankenkassen übernehmen 90% der Behandlungskosten.
Natürlich behandeln wir nicht nur Diabetiker, sondern alle Patieten, die Probleme mit Ihren Füssen haben.
Podologie Praxis
Gesunder Fuss
Goethestraße 13
44147 Dortmund
Tel: 0231 47 63 166
Fax: 0231 47 63 167
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:00 - 16:00
und nach Vereinbarungen